Kosmetikprodukt enthält einen Wirkstoff gegen den Tuberkulose-Erreger

Das Versteck der Tuberkulose-Erreger: Makrophagen (© medicalpicture)
Zur Herkunft des Wirkstoffs verraten die Forscher nur so viel: „Täglich kommen Menschen über Kosmetikprodukte mit der identifizierten Substanz in Berührung.“ Die Forscher nutzten bei ihrer Wirkstoffsuche das „Wirkstoff-Screening“ – ein groß angelegter systematischer Vergleich von Substanzen –, wie es bei forschenden Pharmaunternehmen in der Arzneimittelentwicklung gang und gäbe ist. Aus einer Substanzbibliothek von rund zwanzigtausend Stoffen erzielte er auf diese Weise sechzehn Treffer. Vier davon sind getestet worden. Und eine Substanz war tatsächlich wirksam gegen die Tuberkulosebakterien – das ist wie ein Sechser im Lotto.
Jährlich sterben weltweit etwa zwei Millionen Menschen an Tuberkulose – 99 Prozent davon in der Dritten Welt. Gerade um diesen Patienten zu helfen, schließen sich immer öfter akademische Gruppen und forschende Pharmaunternehmen mit anderen Geldgebern, wie Stiftungen, in so genannten Public-Private-Partnerships zusammen. Nicht-kommerzielle Organisationen, bei denen ausgewiesene Arzneimittelexperten arbeiten, bringen alle Interessierten an einen Tisch und übernehmen die Zuweisung der finanziellen Mittel an konkrete Projekte. Zudem achten sie auf einen regen Informationsfluss zwischen den Projektpartnern und teilen die Nutzungsrechte für die Ergebnisse auf. Die TB Alliance koordiniert derzeit 14 Entwicklungsprojekte für Medikamente gegen Tuberkulose. Forschende Pharmaunternehmen beteiligen sich an den Partnerschaften nicht nur technisch und finanziell. Mit ihrem Fachpersonal und Know-how fahnden sie zusammen mit akademischen Wissenschaftlern nach neuen Arzneimitteln.
Dabei gelten für Medikamente, die speziell für den Einsatz in der Dritten Welt entwickelt werden, ganz besondere Regeln. So müssen sie teilweise sogar noch höhere Anforderungen erfüllen als für die Verwendung in Industrienationen: Sie müssen gefahrlos und auch ohne umfassende medizinische Betreuung anwendbar sein und dürfen nicht der Kühlkettenpflicht unterliegen. Außerdem müssen die Arzneimittel auch für Schwangere verträglich sein. Viele Projekte sind zudem an klare Vereinbarungen über die Nutzung der gemeinsam entwickelten Arzneimittel gekoppelt. Beispielsweise kann vereinbart werden, dass der Hersteller eines Medikaments dieses zu Sonderkonditionen oder gar kostenfrei an Länder der Dritten Welt abgibt oder günstig Hilfsorganisationen für Entwicklungsländer überlässt. Auf diesem Weg gelangen jährlich viele wirksame Medikamente zu mittellosen Patienten auf der ganzen Welt.
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